Prozess der Einreichung und die erforderlichen Einreichunterlagen

 

Die Einreichung ist in den meisten Fällen ausschließlich elektronisch via eines  jeweils relevanten elektronischen Einreichsystems (z.B. dem eCall der FFG) möglich und hat vollständig und rechtzeitig vor Ablauf der Einreichfrist zu erfolgen.

 

Es sind ausnahmslos die Antragsformulare der jeweiligen Ausschreibung zu verwenden, welche zum Download zur Verfügung stehen. Im Falle eines Forschungskonsortiums kann das Förderungsansuchen (vom Konsortialführer) erst eingereicht werden, wenn alle Partner zuvor ihre Partneranträge (im elektronischen Einreichsystem, z.B. der eCall der FFG) ausgefüllt und abgeschlossen haben.

 

Das Förderungsansuchen ist dann eingereicht, wenn im z.B. eCall alle Teile des Förderungsantrags vollständig ausgefüllt sind, alle Daten zum Projekt eingetragen sind, alle relevanten Dokument hochgeladen wurden und meist ein Button „Einreichung abschicken“ ausgeführt wurde. Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versandt. Eine Nachreichung (auch von einzelnen Teilen des Antragsformulars) ist im Regelfall nicht möglich! Sobald ein Förderungsansuchen abgeschickt wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich.

 

Folgende Dokumente sind im Regelfall der elektronischen Einreichung anzuschließen:

  • Projektbeschreibung / Antrag
  • Kostenplan
  • Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahren
  • Eidesstattliche Erklärung des KMU-Status
  • Nachweis/Bestätigung der Anreizwirkung bei beteiligten Unternehmen (Additionalität)