Prozess der Beurteilung der F&E-Projekte und Förderungsentscheidung

 

Die eingereichten Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden von der jeweiligen Förderungsstelle anhand von vorab definierten Evaluierungskriterien beurteilt. Im Zuge der Bewertung der Projekteinreichungen werden in den meisten Fällen für jedes Evaluierungskriterium Punkte vergeben. Um ein Projekt gefördert zu bekommen, muss im Regelfall pro Evaluierungskriterium ein gewisser Schwellenwert und insgesamt eine Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Zusätzlich zur inhaltlichen Beurteilung durch die jeweilige Förderungsstelle muss das Forschungs- und Entwicklungsprojekt auch alle formalen Anforderungen erfüllen. Die fachliche bzw. inhaltliche Prüfung der eingereichten Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgt durch ein Bewertungsgremium, zusammengesetzt aus Expertinnen und Experten, basierend auf den jeweils relevanten Evaluierungskriterien.

 

Das folgende Beispiel zeigt die Beurteilung der Förderansuchen nach vier Hauptkriterien:

 

Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibung

 

  • In welchem Ausmaß trifft das Vorhaben einen oder mehrere Ausschreibungsschwerpunkte?
  • Welche Anreizwirkung hat die Förderung auf das eingereichte Forschungs- und Entwicklungsprojekt?
  • Wurden Gender-Aspekte bei der Projektplanung inhaltlich berücksichtigt und sind positive Folgewirkungen zu erwarten?
  • Wurden gesellschaftliche/soziale/ethische und Umweltaspekte bei der Projektplanung inhaltlich berücksichtigt und sind positive Folgewirkungen zu erwarten?

 

Qualität des Vorhabens

 

  • Ist der State-of-the-Art ausreichend und nachvollziehbar dargestellt?
  • Wie hoch ist der Innovations-/Inventionsgehalt im Vergleich zum State-of-the-Art und wie hoch ist das Entwicklungsrisiko?
  • Sind die geplanten Methoden bzw. wissenschaftlichen Lösungsansätze zur Erreichung der Projektziele angemessen?
  • Ist der Zeit- und Arbeitsplan gut strukturiert, nachvollziehbar und realistisch?
  • Sind die Projektbeteiligten hinsichtlich Kapazität und Kompetenz gut integriert?
  • Sind die geplanten Kosten angemessen und nachvollziehbar?

 

Eignung der Projektbeteiligten

 

  • Sind die wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Kompetenzen durch das Konsortium abgedeckt?
  • Ist die Zusammensetzung des Konsortiums hinsichtlich der Zielerreichung des Forschungs- und Entwicklungsprojekts angemessen?
  • Ist die Zusammensetzung des Projektteams im Sinne von Gender Mainstreaming, werden branchenübliche Verhältnisse verbessert?

 

Ökonomisches Potential und Verwertung

 

  • Ist die Darstellung des KundInnennutzens nachvollziehbar und realistisch?
  • Sind die Zielmärkte und das Marktpotential nachvollziehbar und ausreichend beschrieben?
  • Ist die Verwertungsstrategie nachvollziehbar und realistisch dargestellt?

 

Bei der Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich dabei um nicht-behebbare Mängel, wird das eingereichte Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Zuge der Formalprüfung aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. Werden behebbare Mängel festgestellt, erhält der/die FörderungswerberIn die Möglichkeit, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

 

Die Förderungsentscheidung obliegt dem jeweils zuständigen Förderungsgeber (z.B. Bundesministerium) und wird auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums getroffen.