Anreizwirkung der Forschungsförderung (Additionalität)

 

Im Rahmen des Projektantrags für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekts muss dargestellt werden, welche Anreizwirkung eine Forschungsförderung haben würde.

 

Die Anreizwirkung der Forschungsförderung kann auf vier Ebenen stattfinden:

  1. Beschleunigung des Vorhabens
  2. Erhöhung des Projektumfangs
  3. Erhöhung der Projektreichweite
  4. Anreizwirkung auf die F&E-Investitionen

 

Eine Beschleunigung des Vorhabens bedeutet, dass durch eine Förderung ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt schneller durchgeführt werden kann als ohne Förderung. Die Erhöhung des Projektumfangs bedeutet, dass ein Vorhaben größer dimensioniert werden kann als ohne Förderung. Die Erhöhung der Projektreichweite umfasst ein breites Feld, z.B. eine Ausrichtung auf radikalere Innovationssprünge, eine Erhöhung des technischen Risikos bzw. des Marktrisikos, eine Erhöhung des Forschungsanteils oder ein erhöhtes Risiko über neue bzw. weitreichendere Kooperationen. Eine Forschungsförderung kann auch eine Anreizwirkung auf die F&E-Investitionen haben, die über das Vorhaben hinausgehen und z.B. zusätzliche Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung schaffen, zusätzliche Investitionen in F&E-Infrastruktur ermöglichen bzw. weitere F&E-Projekte stimulieren.